2015 kamen über eine Million Asylbewerber und Flüchtlinge nach Deutschland. Wolfgang Isbarn berichtet über die Arbeit der Aufnahmeeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern.
Asylbewerber werden in Deutschland nach einem festgelegten Verhältnis, dem Königsteiner Schlüssel, auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Nach Mecklenburg-Vorpommern kamen im letzten Jahr 23.080 Asylbewerber und Flüchtlinge, eine Quote von 2,04165 %.
Die Situation in Mecklenburg-Vorpommern
Besonders am Anfang des Jahres erreichten uns viele Menschen aus Serbien, Kosovo, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Mazedonien und Albanien, dem so genannten Westbalkan. Insgesamt waren das 1.735 Asylbewerber, davon 1.081 aus Albanien. Fast alle haben einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt, davon wurden 887 Anträge abgelehnt.
In Mecklenburg-Vorpommern werden Asylbewerber und Flüchtlinge zuerst in den Aufnahmeeinrichtungen des Landesamtes für innere Verwaltung in Nostorf/Horst (Landkreis Ludwigslust-Parchim) oder Stern-Buchholz (Landeshauptstadt Schwerin) aufgenommen. Dort werden sie mit ihren Personalien und Fingerabdrücken registriert, um festzustellen, ob sie schon früher einen Asylantrag gestellt haben oder bereits in einem anderen Bundesland registriert wurden. Die Asylbewerber erhalten Unterkunft und Verpflegung und werden medizinisch auf ansteckende Krankheiten untersucht, damit sie in der Gemeinschaftsunterkunft wohnen können.
Rechtliche Beratung
Danach erhalten sie Gelegenheit, ihren Asylantrag beim BAMF zu stellen. Gleichzeitig werden sie durch die Landesbehörde beraten. Ihnen wird – ggfs. mit Unterstützung von Dolmetschern – erläutert, welche Erfolgsaussichten ihr Asylantrag haben könnte und ob sie eine gute Bleibeperspektive in Deutschland haben.
Anerkennungsquote 2015
(Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
Entscheidungen des BAMF über Asylanträge albanischer Bürger 2015: 5.693
davon anerkannt: 15
abgelehnt: 4.838
sonst. Verfahrenserledigung: 840
Bei Bewerbern aus sicheren Herkunftsländern (dazu zählen inzwischen alle Staaten des Westbalkans) bestehen kaum Aussichten. Für sie ist es Erfolg versprechender, sich aus dem jeweiligen Heimatland heraus um einen Arbeitsplatz zu bemühen und dann mit einem Arbeitsvertrag legal nach Deutschland einzureisen.
Wird ein Asylantrag abgelehnt und es kommt zur zwangsweisen Abschiebung, ist das in der Regel mit einer Wiedereinreisesperre verbunden. Gleichzeitig müssen Menschen, die einmal aus Deutschland abgeschoben wurden, bei einer späteren legalen Einreise damit rechnen, dass sie die Kosten einer vormaligen Abschiebung zu erstatten haben.